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Spieleautor Reiner Knizia mahnt Lufthansa erfolgreich ab

Das Original: Heckmeck Junior von Reiner Knizia

Heckmeck Junior wird ungenehmigt kopiert

blankReiner Knizia ist ein erfolgreicher Spieleerfinder, der immer wieder Maßstäbe gesetzt hat. Eines seiner kleinen, aber sehr erfolgreichen Spiele heißt Heckmeck am Bratwurmeck. Dazu gibt es eine abgewandelte Version, die sich an jüngere Spieler richtet: Heckmeck Junior. Der Autor staunte nicht schlecht, als er erfuhr, dass auf Flügen der Lufthansa ein Spiel verteilt wurde, dass seinem in Sachen Regelwerk mehr als nur stark ähnelte. Sammelsurium heißt das Werbespiel. Knizia hält es für eine Kopie. Er ergriff rechtliche Schritte und mahnte die Fluggesellschaft ab.

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Knizias Abmahnung hat Erfolg

Knizia gelang ein Teilerfolg. Auf dem ersten Blick ist alles in seinem Interesse gelöst. Denn der Konzern gab eine Unterlassungserklärung ab. Darin heißt es, dass die Fluggesellschaft es bei einer zu bestimmenden Strafe unterlässt, ein Spiel abzugeben, das – kurz zusammengefasst – dem Prinzip von Heckmeck Junior entspricht. Reiner Knizia freut sich und äußert sich dazu mit den Worten: „Ich glaube, es ist für uns alle wichtig, dass Autoren und Verlage ihre Rechte an Spielen, in die sie viel Arbeit und Herzblut investieren, auch verteidigen können.“

Kleine Fußangel bleibt

Allerdings – und das wird in anderen Medienberichten nicht deutlich – zweifelt die Beklagte daran, dass überhaupt eine Urheberrechtsverletzung besteht. Offenbar sind die Verantwortlichen bei Lufthansa „nur“ einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen, zumal es sich um ein werbewirksames Geschenk für Passagiere gehandelt hat. Also um einem verkraftbaren Verlust.

Das Schreiben der Gegenseite liegt Reich der Spiele vor. Darin weisen die Rechtsanwälte der Lufthansa eine Nachahmung zurück, da die Gestaltung von Sammelsurium sich deutlich unterscheidet. Zudem betonen die Anwälte darauf hin, dass die Spielregeln von Heckmeck Junior lediglich einfache Handlungsanweisungen enthielten. Weiter heißt es, solche Spielregeln und Handlungsanweisungen seien grundsätzlich dem Urheberrecht nicht zugänglich. Exemplarisch nennt die Gegenseite das Urteil des Landgerichts Mannheim aus 2008 (Az. 7 O 42107), bei dem in einem weiteren Fall die Richter damals ausgerechnet gegen Reiner Knizia entschieden hatten.

Urheberrecht für Gesellschaftsspiele

So erfreulich der Erfolg gegen die Lufthansa aus Sicht der Spieleautoren ist, bleiben grundlegende Rechtsfragen nicht abschließend geklärt: Ist ein Gesellschaftsspiel ein „Produkt mit Gebrauchsanweisung“ oder ein urheberrechtlich schützenswertes Werk? Autoren und die Spieleautorenzunft kämpfen für das Anerkennen der Urheberschaft bei Gesellschaftsspielen, während sogar vereinzelt Spieleverlage leise Zweifel äußern, obwohl auch sie ihre Ansprüche vor Gericht einzuklagen versuchen (wenn auch in anderer Sache: Markenrecht). Wie können Autoren überhaupt ihre Werke schützen? Das Online-Magazin Reich der Spiele hat zu diesem Thema mehrfach Artikel verfasst und dabei insbesondere das Thema der Spieleplagiate aufgegriffen. Es ist zu wünschen, dass in Zukunft eine höchstrichterliche Entscheidung fällt, die ein Anwenden des Urheberrechts auf Gesellschaftsspiel bestätigt und damit Autorenrechte untermauert. Zu wünschen ist jedoch auch, dass es gar nicht erst dazu kommen muss.

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