Warum nicht alle Schafkopfler geschickt sind
Nur selten hört man von ernsthaften Streitigkeiten zwischen Spielern über die Folgen einer verlorenen Partie. In der Regel lassen sich solch‘ auftretende Meinungsverschiedenheiten durch das Nachlesen in der Spielanleitung klären. Und wenn nicht, hilft oft das Schwarmwissen von Foren.
Bei Kartenspielen wie Skat oder Schafkopf kann man das Regelwerk zwar online nachlesen, es ist den Spielern aber in der Regel sowieso geläufig. Trefflich in Streit geraten könnte man darüber bestenfalls, wenn dem Mitspieler ungerecht verteiltes Glück als Voraussetzung für seinen Erfolg attestiert würde. Da hörte die Freundschaft abrupt auf. Daher wird man solche Äußerungen auch unter eingefleischten Kartenspielern nicht hören.
(Ein) Schafkopf vor Gericht
In Berlin hat sich ein Schafkopfspieler nun erst mit virtuellen Gegnern in einem Onlineportal und schließlich mit ganz realen Gegnern, zunächst dem zuständigen Landgericht und schließlich tatsächlich dem Oberlandesgericht Berlin (Kammergericht) angelegt. In allen Fällen erfolglos, was ihn eine Stange Geld mehr gekostet haben dürfte, als das Geld, das er schon beim Zocken verloren hatte.
Er hatte auf einem Onlineportal über 10.000 EUR beim Schafkopf verloren und klagte schließlich darauf, das Geld zurückzuerhalten, da es sich seiner Auffassung nach bei Schafkopf um ein (verbotenes) Glücksspiel handele. Dabei berief er sich auf den Glücksspielstaatsvertrag (§ 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2012).
Sowohl das Land- als auch das Kammergericht wiesen die Klage in ihrer Instanz ab (KG Berlin, 26. Zivilsenat, AZ 26 U 118/24, nachzulesen hier: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001613152)
Mit Glück und Geschick
Das Interessante daran ist die ausführliche Begründung, die Kartenspielen wie Schafkopf und Skat hochrichterlich bescheinigt, beherrschbar zu sein. Nicht im Einzelnen, also nicht in einer Partie, da dort das (Karten-)Glück tatsächlich überwiegen kann. Aber schon in der Summe der Partien eines Abends, bei der oft genug gespielt wird, bis das Blockende erreicht ist, schwindet das Glückselement und weicht der Erfahrung und den Erkenntnissen, die ein Spieler im Laufe der Partien gesammelt haben kann. Dass das nicht auf jeden gleichermaßen zutrifft, beweist das nun gefällte Urteil. Vielleicht ist es auch nur eine weltfremde Rechtsauffassung, die manche dazu bewegt, einzuklagen, was nicht streitig ist.
Zunächst skurril wirkt in der Urteilsbegründung die Verwendung des Begriffs Geschicklichkeit. Ein Kartenspiel und Geschicklichkeit? Das habe ich zuletzt bei Loriots Kartenpyramide gesehen, die den Mitspielern die Gesichtszüge entgleiten ließ. Das Gericht verstand darunter jedoch die Fähigkeit, Gelerntes anzuwenden. Also mit Geschick das Glück in die Schranken zu weisen. Und so wird ein Schuh draus.
Damit hat man dem Kartenspiel an sich und den Skat– und Schafkopfspielern im Speziellen einen großen Dienst erwiesen. Das weit verbreitete Skat ist als Denksportart anerkannt und Immaterielles UNESCO Kulturerbe. Schafkopf, das überwiegend in Bayern gespielt wird, fehlen zwar diese Anerkennungen, weist aber von der Spielweise dennoch große Ähnlichkeiten auf, und auch als Schafkopfler kann man sich so in dem o. g. Urteil sonnen.

1 Kommentar
Hallo Axel,
interessant. Ich spiele nur Doppelkopf, habe noch nie Schafkopf gespielt, vermute aber Ähnlichkeiten.
Ich frage mich, ob das Gericht beim Vorhandensein von Würfeln wie bei Backgammon zu einem vergleichbaren Urteil gekommen wäre…
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/koeln-razzia-shisha-bar-gluecksspiel-100.html