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Urteil: Volles Brett Schwertkampf bei LARP erlaubt

Urteil im LARP-Prozess - Teilnehmer müssen mit Kopfverletzungen rechnen

Landgericht Osnabrück weist Klage wegen Augenverletzung ab

blankLARP ist eine Abkürzung, die für Live Action Role Playing steht. Das wiederum ist eine Reality-Show der besonderen Art. Rollenspieler, die sonst Zwerge, Elfen oder andere obskure Gestalten durch Abenteuer führen, verkleiden sich selbst und gehen in den Wald. Allerdings gehören zu einem guten LARP auch Abenteuer. Also wird zwangsweise auch der eine oder andere Konflikt mit einer Waffenattrappe ausgefochten. Aus diesem Anlass musste das Landgericht Osnabrück zusammentreten, um über eine Klage zu entscheiden. Heute, am 28.01.2016 fällten die Richter das Urteil (Az. 4 O 1324/15).

Klage nach LARP: Das war passiert

Im Vorfeld fand bei einem LARP-Event in Gehrde (Bersenbrück bei Osnabrück) ein Überfall von bösen Plünderern gegen gute Dorfbewohner statt. Es kam zum Massenscharmützel mit Schwertatrappen. Diese bestanden aus Fiberglasstäben mit Schaumstoffummantelung. Der Angeklagte gehörte zu den Bösen und traf im Kampfgetümmel den ihm bis dahin nicht einmal bekannten Kläger unglücklich am Auge. Bis heute ist unklar, ob das Augenlicht des Getroffenen wieder hergestellt werden kann. Wegen seiner schweren Verletzung klagte der Getroffene in einem Zivilprozess auf Schadensersatz. Die Klagesumme betrug 40.000 Euro zuzüglich eines Verdienstausfalls in Höhe von 2.443,51 Euro. Darüber hinaus klagte er auf Feststellung der weiteren Eintrittspflicht des Beklagten für Zukunftsschäden.

Wer zum LARP geht, muss mit Verletzungen rechnen

Die Richter wiesen die Klage ab. Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass der fragliche Schlag tatsächlich vom Beklagten stammte. Es war dem Gericht aber nicht möglich, zu entscheiden, ob der Treffer absichtlich oder durch einen unglücklichen Zufall entstand. Zum einen räumte der Kläger ein, dass er nicht von Absicht beim Beklagten sprechen könnte. Zum anderen kamen die Richter nach Anhörung zu dem Schluss, dass es bei LARP-Events in der Hektik des Gefechts immer wieder zu Kopftreffern kommt. Wenn der Kopftreffer am Auge jedoch nicht absichtlich, sondern fahrlässig entstand, stehe dem Kläger kein Schadensersatz zu. Das hat sogar Gründe. Zum einen sind nur vorsätzliche Kopftreffer durch die LARP-Regeln verboten. Zum anderen müssten die Teilnehmer sich auf Kopftreffer beim Live-Rollenspiel einstellen. Ihnen sei bekannt, dass solche Verletzungen möglich sind, folglich willigen Sie mit der Teilnahme in entsprechende Verletzungen stillschweigend ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger vor das Oberlandesgericht zieht.

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