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Schutz des Spielregelwerks – warum außergerichtlich?

Günter Cornett, Spieleautor und Autor dieses Artikels

Außergerichtliche Möglichkeiten zum Schutz des Urheberrechts von Spielregelwerken (Teil 1)

Inhalt dieser Serie

Teil 0: Einleitung
Teil 1: Warum außergerichtlich?
Teil 2: 12 Sätze zum Urheberrecht von Spielen
Teil 3: Einrichtung einer ‚Schiedsstelle‘ zur einvernehmlichen Klärung
Teil 4: Außergerichtliche Maßnahmen gegen Plagiate:

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  • Das Original im betroffenen Land verfügbar machen.
  • Den Sachverhalt öffentlich machen, ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen.  (Verlage, Handel, Autoren, Journalisten, Blogger, Spieler, …)

 

Vorbemerkung

  • Es geht beim urheberrechtlichen Schutz von Spielregelwerken nicht nur um eine juristische Beurteilung, sondern auch um Akzeptanz in der Branche und in der Öffentlichkeit. Eben auch um Fragen ethischen Verhaltens.
  • Oftmals geht es weniger darum, sich gegen die andere Seite durchzusetzen, sondern eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden.
  • Ein juristisches Verfahren ist i.d.R. sehr teuer, insbesondere über Ländergrenzen hinweg, daher auch bei eindeutiger Rechtslage nicht immer praktikabel.
  • Das kontinentaleuropäische Urheberrecht gilt nicht weltweit, insbesondere nicht im britisch-amerikanischen Rechtsraum. Aber auch hier ist unethisches Verhalten schlecht fürs Geschäft, wenn es denn bekannt wird und der Kunde Alternativen hat.

Gibt es ein Urheberrecht auf Spielideen?

Die als unsicher angesehene juristische Situation im kontinentaleuropäischen Rechtsraum sollte kein generelles Hindernis sein, eine juristische Auseinandersetzung im eigenen Land zu führen. Allerdings sollte das gut vorbereitet sein und eben nicht die einzige Maßnahme. Gerade die Unsicherheiten in der Diskussion, die von der missverständlichen These ‚auf Spielideen gibt es kein Urheberrecht‘ (was je nach Interpretation des Begriffs ‚Spielidee‘ richtig oder falsch ist) bis zur Forderung nach Urheberrecht für einzelne Spielmechanismen geht, zeigt, dass hier eine inhaltliche Klärung nötig ist, sowohl intern als auch in der öffentlichen Diskussion.

Spieleverlage, Spieleautoren, Händler, Journalisten und möglichst auch Spieler sollten in die Lage versetzt werden, deutlich zu machen, dass Regelwerke prinzipiell urheberrechtsfähig sind und zwar auch unabhängig von konkreter Formulierung und thematischer Einkleidung. Voraussetzung ist – wie bei anderen Schriftwerken – dass es sich um eine persönliche, geistige Schöpfung handelt, die nicht trivial ist. Das beinhaltet auch, dass es triviale Regelwerke gibt, die keinen Schutz genießen oder nur nach ‚kleiner Münze‘ geschützt sind; ebenso beinhaltet es, dass einzelne Elemente in andere Werke übernommen werden können, sofern es sich dabei um ein grundsätzlich neues Werk handelt.

Dass es im Einzelfall häufig unterschiedliche Meinungen geben wird, was trivial ist und was nicht, was eine bloße Bearbeitung und was ein eigenständiges Spiel ist, sehe ich nicht nur als Problem, sondern auch als Chance, geeignete Maßstäbe zu entwickeln und in nachvollziehbarer Weise der Branche und der Öffentlichkeit, aber auch Gerichten, zur Orientierung anzubieten. Es braucht Klarheit und Transparenz.

In Veröffentlichungen und Interviews sollten daher gerade Verlagsvertreter auf das Urheberrecht von Spielen hinweisen. Ein Beispiel, wie es nicht sein sollte, ist das Interview von Axel Kaldenhoven auf  tagesspiegel.de (siehe auch meinen dortigen Online-Kommentar zum Artikel). Ich unterstelle Axel Kaldenhoven dabei keinesfalls Urheberrechtsfeindlichkeit. Im Gegenteil, ich bin überzeugt, dass Schmidt Spiele sehr sorgsam mit dem Urheberrecht von Spielen umgeht. So darf der Schmidt-Spiele-Redakteur z. B. nicht mehr gleichzeitig als Spieleautor aktiv sein, um erst gar keine Interessenskonflikte aufkommen zu lassen. Das spricht für große Sensibilität. Nur muss man die positive Haltung zum Urheberrecht von Spielen auch kommunizieren, wenn man mit der Presse spricht.

Im Teil 2 habe ich ein paar Grundsätze zum Urheberrecht von Spielen auf – so hoffe ich – allgemeinverständliche Art formuliert. Für Anregungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge dazu (wie auch für den ganzen Beitrag hier) wäre ich dankbar.

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